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Die Bedeutung privatautonomer Gestaltung bei der Neuordnung der ungarischen Arbeitsrechtsstruktur

Kiss, György (1990) Die Bedeutung privatautonomer Gestaltung bei der Neuordnung der ungarischen Arbeitsrechtsstruktur. Zeitschrift für Arbeitsrecht, 21. (4 Okt.). pp. 631-659. ISSN 0342-328X

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Abstract

Ein kollektives Arbeitsrecht ist wesentliche Voraussetzung für eine freiheitliche Arbeitsverfassung. Es muß aber final auf das Prinzip der Privatautonomie ausgerichtet sein. Das gegenwärtige ungarische Arbeitsrechtssystem ist für Geltung der privatautonomen Rechtsformen noch ungeeignet. Ziel eine Neuordnung muß deshalb sein, daß die durch das Vertragsprinzip bestimmte privatautonome Gestalrung weitgehend zur Geltung kommen kann. Privatautonomie bedeutet nicht Anarchie. Deshalb müssen auch rechtliche Vorkehrungen getroffen werden, um das Prinzip individueller Selbstbestimmung zu sichern. Deshalb wäre es eine völlige Lösung, das Arbeitsleben ausschließlich durch die sog. spontaibe Vereinbarung der Parteien zu regeln. Durch die Gesetzgebung muß vielmehr eine Kohärenz zwischen den kollektiven Vereinbarungen und den individuellen Arbeitsverträgen geschaffen werden. Für eine solche Neuordnung des ungarischen Arbeitsrechts kann das Leitbild die funktionierende Regelung des Arbeitslebens in den Bundesrepublik Deutschlend sein.

Item Type: Article
Subjects: K Law / jog > K Law (General) / jogtudomány általában
Depositing User: Dr. György Kiss
Date Deposited: 27 Sep 2015 10:13
Last Modified: 27 Apr 2023 06:54
URI: http://real.mtak.hu/id/eprint/28449

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